Preisliste vollstationäre Pflege

Die Berechnung der Entgelte erfolgt entsprechend der Pflegeeinstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen, durch die Pflegekassen beauftragt.

Die ab 01.06.2024 gültigen Entgelte für die Senioren-Residenz Heppenheim GmbH Sankt Katharina setzen sich wie folgt zusammen (alle Preise in Euro):

vollstationär Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 4
Pflegekosten 54,20 74,18 90,36 107,22 114,78
Unterkunft 16,31 16,31 16,31 16,31 16,31
Verpflegung 10,88 10,88 10,88 10,88 10,88
Gedeckte Investitionskosten 18,78 18,78 18,78 18,78 18,78
Gesondert berechnete Investitionskosten Gem. § 82/4 SGB XI 2,12 2,12 2,12 2,12 2,12
Ausbildungszuschlag nach § 82a Abs. 2 SGB XI 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
Ausbildungszuschlag
nach § 28 Abs. 2 PflBG
3,50 3,50 3,50 3,50 3,50
Tagessatz 105,80 125,78 141,96 158,82 166,38
Entgelt
(bei 30,42 Tagen)
3.218,44 3.826,23 4.318,42 4.831,30 5.061,28
Abzüglich Leistungen der Pflegekasse -125,00 -770,00 -1.262,00 -1.775,00 -2.005,00
Anfänglicher Entlastungsbetrag nach § 43c SGB XI (15 % vom Eigenanteil der Pflegekosten)* 0,00 239,00 239,00 239,00 239,00
Gesamtentgelt (Eigenanteil) 3.093,44 2.817,23 2.817,42 2.817,30 2.817,28

* Die Höhe des Entlastungsbetrages nach § 43c SGB XI ist abhängig von der Dauer der vollstationären Versorgung und ergibt sich aus der folgenden Tabelle.

Dauer der Pflegebedürftigkeit ab dem 1. Monat bis einschließlich 12 Monate ab dem 13. Monat bis einschließlich 24 Monate ab dem 25. Monat bis einschließlich 36 Monate ab dem 37. Monat
Entlastung vom Eigenanteil der Pflegekosten in % – (PG2-PG5) 15 % 30 % 50 % 75 %
Entlastungsbetrag 239,00 478,00 796,66 1.195,00
Gesamtentgelt (Eigenanteil) 2.817,23 2.578,23 2.259,56 1.861,23

Für die allgemeinen Pflegeleistungen in den Pflegegraden 2–5 ist mit den Kostenträgern ein Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) in Höhe von derzeit 48,78 Euro pro Tag vereinbart. Der in Rechnung gestellte monatliche EEE nach Abzug des Leistungsbetrages der Pflegekassen kann aufgrund von Rundungsdifferenzen geringfügig (im Cent-Bereich) vom EEE für 30,42 Tage abweichen. Der monatliche Zuschlag gem. § 43b SGB XI für anspruchsberechtigte Personen beträgt 209,45 Euro. Bei gesetzlich versicherten Bewohnern werden die Vergütungszuschläge von den Pflegekassen getragen und von der Senioren-Residenz direkt mit diesen abgerechnet. Bei anspruchsberechtigten Bewohnern, die privat pflegeversichert sind, werden die Zuschläge von dem privaten Versicherungsunternehmen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes erstattet.

KOSTENBESCHREIBUNG

Pflegekosten: Leistungen für den Pflegeaufwand
Unterkunft: Leistungen für Räumlichkeiten und Zimmermöblierung, etc.
Verpflegung: Leistungen für die Verpflegung, etc.
Investitionskosten: Leistungen zur Erhaltung der Räumlichkeiten und Einrichtung
Ausbildungsumlage: Leistungen zur Ausbildung und Förderung des Pflegeberufes. Die Umlage ist die Summe aus alter und neuer Ausbildung, die voraussichtlich bis 31.12.2024 bestehen wird. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt ausschließlich die Abrechnung der generalistischen Ausbildung.

Preisliste Kurzzeitpflege

Die Berechnung der Entgelte erfolgt entsprechend der Pflegeeinstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen, durch die Pflegekassen beauftragt.

Die ab 01.06.2024 gültigen Entgelte für die Senioren-Residenz Heppenheim GmbH Sankt Katharina setzen sich wie folgt zusammen (alle Preise in Euro):

Kurzzeitpflege Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegekosten (PK) 54,20 74,18 90,36 107,22 114,78
Unterkunft (U) 16,31 16,31 16,31 16,31 16,31
Verpflegung (V) 10,88 10,88 10,88 10,88 10,88
Gedeckte Investitionskosten (IK) 18,78 18,78 18,78 18,78 18,78
Gesondert berechnete Investitionskosten (GIK) Gem. § 82/4 SGB XI 2,12 2,12 2,12 2,12 2,12
Ausbildungszuschlag nach § 82a Abs. 2 SGB XI (ARB) 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
Ausbildungszuschlag
nach § 28 Abs. 2 PflBG (ABZU)
3,50 3,50 3,50 3,50 3,50
Tagessatz 105,80 125,78 141,96 158,82 166,38

Beispielrechnung für 28 Tage

Kurzzeitpflege Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
(U+V+IK+GIK)
28 Tage
1.346,52 1.346,52 1.346,52 1.346,52 1.346,52
(PK+ARB+ABZU) 28 Tage 1.615,88 2.175,32 2.628,36 3.100,44 3.312,12
Anteil Pflegekasse - -1.774,00 -1.774,00 -1.774,00 -1.774,00
Gesamtentgelt (Eigenanteil) 2.962,40 1.747,84 2.200,88 2.672,96 2.884,64

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf 4 Wochen und 1.774,00 Euro pro Kalenderjahr beschränkt, kann aber durch Übertrag aus der Verhinderungspflege verdoppelt werden. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist auf 56 Tage und 3.386,00 Euro jährlich begrenzt. Er setzt sich aus 1.774,00 Euro Kurzzeitpflege und 1.612,00 Euro Verhinderungspflege zusammen.

KOSTENBESCHREIBUNG

Pflegekosten: Leistungen für den Pflegeaufwand
Unterkunft: Leistungen für Räumlichkeiten und Zimmermöblierung, etc.
Verpflegung: Leistungen für die Verpflegung, etc.
Investitionskosten: Leistungen zur Erhaltung der Räumlichkeiten und Einrichtung
Ausbildungsumlage: Leistungen zur Ausbildung und Förderung des Pflegeberufes. Die Umlage ist die Summe aus alter und neuer Ausbildung, die voraussichtlich bis 31.12.2024 bestehen wird. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt ausschließlich die Abrechnung der generalistischen Ausbildung.

Preisliste Verhinderungspflege

Die Berechnung der Entgelte erfolgt entsprechend der Pflegeeinstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen, durch die Pflegekassen beauftragt.

Die ab 01.06.2024 gültigen Entgelte für die Senioren-Residenz Heppenheim GmbH Sankt Katharina setzen sich wie folgt zusammen (alle Preise in Euro):

Verhinderungspflege Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegekosten (PK) 54,20 74,18 90,36 107,22 114,78
Unterkunft (U) 16,31 16,31 16,31 16,31 16,31
Verpflegung (V) 10,88 10,88 10,88 10,88 10,88
Gedeckte Investitionskosten (IK) 18,78 18,78 18,78 18,78 18,78
Gesondert berechnete Investitionskosten (GIK) Gem. § 82/4 SGB XI 2,12 2,12 2,12 2,12 2,12
Ausbildungszuschlag nach § 82a Abs. 2 SGB XI (ARB) 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
Ausbildungszuschlag
nach § 28 Abs. 2 PflBG (ABZU)
3,50 3,50 3,50 3,50 3,50
Tagessatz 105,80 125,78 141,96 158,82 166,38

Beispielrechnung für 28 Tage

Verhinderungspflege Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
(U+V+IK+GIK)
28 Tage
1.346,52 1.346,52 1.346,52 1.346,52 1.346,52
(PK+ARB+ABZU) 28 Tage 1.615,88 2.175,32 2.628,36 3.100,44 3.312,12
Anteil Pflegekasse 0,00 -1.612,00 -1.612,00 -1.612,00 -1.612,00
Gesamtentgelt (Eigenanteil) 2.962,40 1.909,84 2.362,88 2.834,96 3.046,64

Der Anspruch auf Verhinderungspflege ist auf 6 Wochen pro Kalenderjahr beschränkt, kann aber durch Kombination mit der Kurzzeitpflege erhöht werden. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist auf 56 Tage und 3.386,00 Euro jährlich begrenzt. Er setzt sich aus 1.774,00 Euro und 1.612,00 Euro Verhinderungspflege zusammen.

KOSTENBESCHREIBUNG

Pflegekosten: Leistungen für den Pflegeaufwand
Unterkunft: Leistungen für Räumlichkeiten und Zimmermöblierung, etc.
Verpflegung: Leistungen für die Verpflegung, etc.
Investitionskosten: Leistungen zur Erhaltung der Räumlichkeiten und Einrichtung
Ausbildungsumlage: Leistungen zur Ausbildung und Förderung des Pflegeberufes. Die Umlage ist die Summe aus alter und neuer Ausbildung, die voraussichtlich bis 31.12.2024 bestehen wird. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt ausschließlich die Abrechnung der generalistischen Ausbildung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste zum Download.

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